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Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Zum Werk Das Mindestlohngesetz regelt einen einheitlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten. Zusätzlich wird auch das ebenfalls erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen auf alle Branchen festgelegt, soweit es "im öffentlichen Interesse geboten erscheint". Vorteile auf einen Blickalles zum Mindestlohnaktuell aus der Praxisverlässlicher Berater in der Fallbearbeitung Zur Neuauflage Zahlreiche neue Gesetze, Änderungen und Klarstellungen ...

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Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert.Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8, 50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz ...

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